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Was zahlen gesetzliche und private Krankenkassen für die Liposuktion eines Lipödems?

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Die Einsicht setzt sich allmählich durch

Ein Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung. Neben Unförmigkeit von Gliedmaßen und Körperzonen bringt die Erkrankung auch erhebliche Beschwerden mit sich. Eine Liposuktion (Fettabsaugung) ist das einzige Verfahren, das das erkrankte Fettgewebe dauerhaft beseitigen kann. Trotzdem bekamen gesetzlich versicherte Patientinnen jahrelang nur in schweren Fällen Kostenzuschüsse für ihre Lipödem-Operation – und erst nach bürokratischer Ochsentour. Seit dem Jahr 2020 sind unter bestimmten Umständen geringere Kostenübernahmen möglich.
Bei den privaten Krankenversicherungen sieht es besser aus. Sie erstatten die Behandlungskosten oft vollständig oder zum Teil. Die Experten von S-thetic erläutern Ihnen ausführlich, wie es aktuell mit der Kostenerstattung aussieht.

Einsicht

Die Liposuktion lindert das Leiden langfristig am besten

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Eine Liposuktion bei Lipödem ist eine medizinische Behandlung. Mit einer Fettabsaugung, die zur ästhetischen Figurformung vorgenommen wird, ist sie nicht vergleichbar. Für beide Verfahren wird zwar die gleiche Technologie eingesetzt. Es gibt aber entscheidende Unterschiede:

  • Bei der Fettabsaugung eines Lipödems wird in der Behandlungszone nahezu das gesamte Fettgewebe entfernt. Schließlich gehen die Beschwerden von den unnatürlich aufgeblähten Fettzellen aus. Ihre Beseitigung ist die Grundlage für den Therapieerfolg.
  • Bei einer ästhetischen Fettabsaugung hingegen wird nur stellenweise Fett weggenommen, bis sich die angestrebte Körperkontur ergibt. Die völlige Entfernung des Fettgewebes steht nicht im Fokus.

Der erfahrene Operateur lässt bei der Liposuktion eines Lipödems nur eine äußerst dünne Fettschicht übrig. Die weiträumige Absaugung des Fettgewebes lindert die Beschwerden bei den meisten Frauen deutlich. Die Druckempfindlichkeit geht gewöhnlich ebenso zurück wie Hautprobleme, die Neigung zu blauen Flecken und Schmerzen beim Gehen. Fast alle Betroffenen brauchen viel weniger Kompression, Lymphdrainagen oder andere Therapiemaßnahmen. Bei vielen verschwindet das Leiden sogar fast ganz.
Natürlich verbessert sich auch die optische Anmutung. Die Frauen gewinnen ein besseres Körpergefühl, der dauernde psychische Druck fällt ab.

Liposuktion lindern

Das ist seit 2020 für gesetzlich Versicherte neu

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Anfang 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzteverbänden, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen für Liposuktionen bei Lipödemen eine Neubewertung vorgenommen. In sogenannten schweren Fällen verspricht der G-BA eine Kostenübernahme. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn persönlich hat den Betroffenen unbürokratische Hilfe in Aussicht gestellt. Die Voraussetzungen sind:

  • Es liegt die Diagnose Lipödem im Stadium III vor. Das bedeutet: starke Fettgewebsvermehrung mit überhängendem Gewebe (sogenannten Wammen) sowie Druck- und Berührungsschmerzen.
  • Der Body-Mass-Index der Frau ist nicht höher als 35. Andernfalls muss erst eine professionelle Ernährungsberatung stattfinden.
  • Eine herkömmliche konservative Behandlung wurde für mindestens 6 Monate versucht. Zu den Maßnahmen zählen etwa Kompressionskleidung, manuelle Lymphdrainage und Bewegungstherapie.
  • Der Arzt, der die Liposuktion durchführt, muss eine Kassenzulassung besitzen.

Nach den neuen Regelungen beträgt der Zuschuss der Krankenkasse zum ärztlichen Honorar für die Lipödem-OP höchstens 763 Euro. Kosten für Anästhesie und Absaugkanüle kommen hinzu. Dieser ausgesprochen geringe Betrag schränkt die Arztwahl sehr stark ein. Anders als gefordert besitzen die meisten Spezialisten für Liposuktionen nämlich keine Kassenzulassung. Gewöhnlich sind sie in privaten Praxen und Kliniken für plastische und ästhetische Chirurgie tätig. Welche Ärzte für die Behandlung überhaupt in Frage kommen, lesen Sie weiter unten.
Die neuen Regelungen des G-BA sind befristet bis Ende 2024. Bis dahin soll eine Erprobungsstudie durchgeführt werden. Sie soll im Detail nachweisen, was Liposuktionen bei Lipödem bringen.

Neu

Bei Privatpatientinnen sieht es anders aus

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Für Privatversicherte sind die Aussichten auf Kostenübernahme viel besser. Prinzipiell gilt die Liposuktion bei einem Lipödem als medizinisch notwendige Behandlung. Das ist unabhängig vom Lipödem-Stadium so. Langwierige Genehmigungsverfahren für neue, innovative Behandlungsformen gibt es bei den privaten Krankenversicherungen nicht. Grundsätzlich sind die Privaten also verpflichtet, die Kosten für die Therapie zu übernehmen.

Im Detail hängt die Kostenübernahme aber von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Die Bestimmungen können individuell recht verschieden sein. In der Vergangenheit kam es hier manchmal zum Rechtsstreit. Dieser geht sehr häufig zugunsten der versicherten Frauen aus.

Für Sie als Privatpatientin gilt die freie Arztwahl. Eine Beschränkung auf bestimmte Ärzte wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist normalerweise unzulässig. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihre Vertragsbedingungen prüfen.

Privatpatientinnen

Muss die Liposuktion durch die Krankenkasse genehmigt werden?

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Bei gesetzlich Versicherten, die die Bedingungen für eine Liposuktion erfüllen, sei eine Genehmigung eigentlich nicht erforderlich. Diese Auskunft gibt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Laut diesem genüge eine Überweisung an einen Kassenarzt, der die Liposuktion durchführen kann, durch den betreuenden Mediziner. Alternativ komme die Verordnung einer entsprechenden Krankenhausbehandlung in Frage. Für die Abrechnung müsse lediglich die Versichertenkarte vorgelegt werden.

  • In der Praxis prüfen viele gesetzliche Krankenversicherungen aber im Nachhinein, ob ihrer Auffassung nach eine medizinische Notwendigkeit für die Liposuktion vorliegt.
  • In diese Prüfung kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen einbezogen werden. Dieser ist in Sachen Behandlung von Lipödemen nicht immer auf dem neuesten Stand.
  • Daher sollten Sie die Übernahme der Kosten besser im Vorhinein bei der Krankenkasse beantragen.

Das gilt erst recht, wenn Sie sich in die Hände eines erfahrenen Operateurs begeben möchten, der keine Kassenzulassung besitzt. Manche Patientinnen verlassen sich darauf, dass die Kasse nach Überweisung durch ihren behandelnden Arzt schon zahlen wird. Das ist nicht empfehlenswert. Die Rechtsstreitigkeiten, die das auslösen kann, sind oft langwierig und kostspielig.

Genehmigt werden

So läuft die Erstattung bei der privaten Krankenversicherung (PKV)

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Bei Privatpatientinnen verhält es sich mit den Kosten für Lipödem-Liposuktionen grundsätzlich so wie bei anderen Behandlungen auch.

  • Sie müssen in Vorleistung treten. Im Idealfall bekommen Sie die Behandlungskosten vollständig von Ihrer Krankenkasse erstattet.
  • Vorsichtshalber sollten Sie im Vorfeld der Operation mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Lassen Sie ihm einen Kostenvoranschlag Ihres Operateurs zukommen.
  • Bei Behandlungen, die mehr als 2000 Euro kosten, muss die Versicherung Ihnen innerhalb von 2 Wochen mitteilen, wie viel sie davon übernimmt. Dies ist laut dem Versicherungsvertragsgesetz ihre Pflicht.

Wenn Sie so verfahren, können Sie etwaige Unstimmigkeiten rechtzeitig abklären und sind auf der sicheren Seite.

Erstattung

Wie streng sind die neuen Regelungen?

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Nach Meinung von Experten ist eine Liposuktion auch in den weniger schweren Stadien I und II absolut sinnvoll. Die Therapie beugt einer allmählichen Verschlechterung und jahrelangem Leiden nachhaltig vor. Leider können Frauen mit Lipödemen niederen Grades derzeit nicht viel Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erwarten. Für Privatpatientinnen sieht es erfreulicherweise anders aus.

Ausnahmen gibt es zum Glück bei anderen Behandlungsbedingungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für gesetzlich Versicherte festgelegt hat:

  • Frauen mit einem Body-Mass-Index von mehr als 35 ist es schon häufiger gelungen, ihre Kasse von dem Eingriff zu überzeugen.
  • Auch die Beschränkung auf Ärzte mit Kassenzulassung wird nicht immer buchstabengetreu gehandhabt.

Wichtig ist für Sie, die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte im Auge zu behalten. Sie entscheiden über solche Fragen mit. Informationen hierzu erhalten Sie bei Selbsthilfegruppen oder bei damit erfahrenen Anwälten.

Regelungen

Warum scheuten die gesetzlichen Krankenkassen lange die Kostenübernahme?

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Seit Jahren ist bekannt, dass Lipödem-Patientinnen von Liposuktionen stark profitieren. Leider mussten gesetzlich versicherte Frauen dafür meist aufwendigen Rechtsstreit auf sich nehmen. Nur so ließen sich ihre Krankenkassen zu einer wenigstens teilweisen Übernahme der Kosten bewegen. Der Hintergrund dieser Erstattungsscheu: Man befürchtete offenbar, Betroffene könnten sich unter Berufung auf ein Lipödem eine ästhetisch motivierte Figurformung bezahlen lassen.

In der Realität blieb tausenden von Leidenden die Kostenübernahme verwehrt. Dabei bringen erfolgreiche medizinische Liposuktionen auch dem Gesundheitswesen einen großen Vorteil. Über längere Zeiträume fallen so nämlich hohe Ausgaben für die konservative Therapie weg. Immerhin deutete sich in den letzten Jahren ein Umdenken an.

Kostenuebernahme

Diese Ärzte kommen für die Liposuktion in Frage

Für gesetzlich Versicherte gilt die Beschränkung, dass das Arzthonorar für die Liposuktion eines Lipödems nicht mehr als ca. 763 Euro betragen darf. Das bringt für die Betroffenen die meisten Probleme. Wir kennen keine Ärzte, auch nicht solche mit Kassenzulassung, die eine Operation für diese Summe kostendeckend durchführen könnten.

  • Die entscheidende Expertise für die Fettabsaugung eines Lipödems ist in Praxen und Kliniken für plastische und ästhetische Chirurgie vorhanden.
  • Hier tätige Mediziner haben oftmals hunderte bis tausende Fettabsaugungen durchgeführt. Sie kennen sich mit dem Verfahren bestens aus.
  • Sie wenden modernste Technologie und ausgesprochen schonende Methoden an. Das soll unter anderem sicherstellen, dass die Haut durch die OP möglichst wenig in Mitleidenschaft gezogen wird.

Damit erfahrene Fachärzte sind fast ausschließlich Privatärzte. Wenn Sie sich einem solchen Arzt anvertrauen möchten, ist ein Kostenzuschuss durch eine gesetzliche Krankenversicherung nur nach vorheriger Genehmigung möglich. Für Privatversicherte gilt diese Einschränkung nicht.

Aerzte

Ausführliche Beratung im Vorfeld ist wichtig

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Mehrere Fachärzte bei S-thetic, darunter auch unser ärztlicher Leiter Dr. med. Afschin Fatemi, haben mit dem Absaugen von Lipödemen viel Erfahrung. Einer unserer Ärzte untersucht und berät Sie jederzeit gern. Dafür wird lediglich eine geringe Beratungsgebühr fällig. Ohne eine solche Vergütung dürfen unsere Fachärzte nach den gesetzlichen Vorschriften nicht tätig werden. Das gilt auch für unverbindliche Beratungen.

  • Bringen Sie möglichst alle Befunde des oder der Ärzte mit, die Ihre Erkrankung behandeln.
  • Unser Liposuktions-Spezialist wird Sie gründlich untersuchen und mit Ihnen über die Aussichten sprechen, die eine Fettabsaugung in Ihrem Fall bietet.
  • Eine chirurgische Hautstraffung, die bei Patientinnen mit Lipödem öfter erforderlich ist, kann ebenfalls Thema sein.
  • Sie erhalten anschließend einen Kostenvoranschlag. Auch Finanzierungsmöglichkeiten kommen zur Sprache.

Sie können danach noch andere Fachärzte aufsuchen, weitere Meinungen einholen und sich dann in Ruhe entscheiden.

Beratung

Bei S-thetic ist auch Ratenzahlung möglich

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Patientinnen, die von ihrer Krankenversicherung keine ausreichende Unterstützung bekommen, können die Summe für ihre Operation oft nicht auf einmal stemmen. Wir kommen Ihnen gern entgegen und bieten Ihnen an, den Betrag in mehreren Teilzahlungen zu begleichen:

  • Finanzierungsmöglichkeiten mit niedrigen effektiven Jahreszinssätzen
  • Finanzierung bis zu 10 Monaten zinsfrei
  • Gesamtlaufzeit der Finanzierung von bis zu 18 Monaten möglich

Sprechen Sie einfach unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

Ratenzahlung